Honorarrichtlinien

Allgemeine Honorarrichtlinien des Instituts für Teamarbeit und Schulentwicklung e.V.
 
1. Schulinterne Fortbildung
Nach Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel ein Vorgespräch. Ziel ist die Auftragsklärung. Das Institut erstellt daraufhin ein konkretes Angebot.
In der Regel übernehmen zwei ModeratorInnen (je nach Größe der Arbeitsgruppe auch mehrere ModeratorInnen) des Teaminstituts die Durchführung der vereinbarten Fortbildung.
Honorare:
Vorgespräch vor Ort und Konzepterstellung: in der Regel 200 €, plus Reisekosten

Ein halber Fortbildungstag: mindestens 600 € (Durchführung mit zwei ModeratorInnen), plus Reisekosten und Materialkosten. Bei kleinen Gruppen kann auch ein Halbtag mit einer ModeratorIn gebucht werden, mindestens 300 €, plus Reisekosten und Materialkosten.  

Ein Fortbildungstag für Gruppen bis 45 TeilnehmerInnen: in der Regel mindestens 700 € (Durchführung mit zwei ModeratorInnen), plus Reisekosten (ggf. Übernachtung) und Materialkosten, mindestens 400 € bei Durchführung mit einer ModeratorIn, plus Reisekosten (ggf. Übernachtung) und Materialkosten.

Ein Fortbildungstag für Gruppen ab 45 TeilnehmerInnen: ab 1200 € (Durchführung mit zwei ModeratorInnen). Dazu kommen Reisekosten (ggf. Übernachtung) und Materialkosten.

Ein Fortbildungstag für Gruppen ab 60-120 TeilnehmerInnen: ab 1400 € (Durchführung mit 4-6 ModeratorInnen). Dazu kommen Reisekosten (ggf. Übernachtung) und Materialkosten.

2. Andere Angebote
Die Honorare für Beratung, Supervision, Prozessbegleitung, z. B. für einzelne Teams, Schulleitungen etc. orientieren sich an dem in Punkt 1 genannten Rahmen, die genauen Honorare werden im Einzelfall je nach Vereinbarung verhandelt und festgelegt.
3. Bei Veranstaltungen des Institutes mit anderen Trägern
Der Vorstand des Instituts trifft mit diesem anderen Träger eine Honorarvereinbarung. Der Träger (z.B. FESCH) erhebt dann von den TeilnehmerInnen eine Teilnahmegebühr.
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